Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen kommen bei allen Angeboten der Sportzentrum Gstaad AG zur Anwendung.                             Gültigkeit ab 1. Oktober 2020.

Gebühren und TimeStopp Abonnemente

Die Preise werden von der Geschäftsleitung der Sportzentrum Gstaad AG festgelegt und sind der Preisbroschüre zu entnehmen.

Für nicht gesundheitlich begründete Abwesenheiten werden keine Timestopps gewährt.

Bei Unfällen oder Krankheit wird das Abonnement gegen Vorweisung eines Arztzeugnisses um die entsprechende Zeit verlängert. Das Arztzeugnis muss schnellst möglich an der Reception abgegeben oder via Mail an reception@sportzentrum-gstaad.ch geschickt werden.

Rückwirkend werden Abwesenheiten bis 1 Monat zurück gutgeschrieben.

Die Dauerabonnemente sind nicht übertragbar, somit ist es untersagt Abonnemente zu benutzen welche nicht auf den eigenen Namen lauten.

Die jährliche Schließung der Anlagen für Wartungs- und Reinigungsarbeiten von 2 bis 3 Wochen ist in den Preisen einkalkuliert und berechtigen zu keinen Preisvergünstigungen oder Abonnementsverlängerungen.

Eine behördlich angeordnete Schliessung oder Einschränkungen ausgelöst durch eine Pandemie oder vom Betrieb unverschuldeten Gegebenheiten (z.B. aufgrund der Energieversorungssicherheit) werden grundsätzlich weder mit einer Rückerstattung noch mit einer Gutschrift der Zeit eines laufenden Abonnements rückvergütet.

Gültigkeit 11 er Abonnemente / Punktekarten

Die 11er Abonnemente sowie die Familienkarten sind 5 Jahre ab Kaufdatum gültig und verlieren dann die Gültigkeit.

Der Leistungsumfang des Abonnements ist zum Verkaufspreis während einem Jahr garantiert, danach sind Preisänderungen und Nachforderungen vorbehalten.

IV und AHV Preise

IV und AHV berechtigten Personen gewähren wir einen Rabatt von 20% auf die offiziellen Eintrittspreise. Die Begleitperson erhält gratis Einlass.

U20 Rabatt

Für Jugendliche zwischen 16 und 20 Jahren erhalten auf die Leistungen im Fitness, Groupfitness und den Kombiabonnementen 20% Rabatt. Der Zutritt ins Fitness Move it ist für Jugendliche ab 22.00 Uhr nicht mehr gestattet.

Versicherung

Das Sportzentrum schließt jegliche Haftung für entstandene Schäden aus. Das Benützen der Anlagen und die Teilnahme an Kursen/Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen übernimmt das Sportzentrum keine Haftung.

Programm- und Preisänderungen

Programm- und Preisänderungen sowie Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben vorbehalten.

Preise für Einheimische

Als Einheimische gelten die in den Gemeinden Saanen, Gsteig, Lauenen, Rougemont, Château-d’Oex und Rossinière niedergelassenen Personen.

Tourismus-Orte in Zusammenarbeit mit der Sportzentrum Gstaad AG für die GästekarteGemeinden Saanen, Gsteig, Lauenen und Zweisimmen.

Verlorene Eintrittsbadges, Punkte- und Dauerabonnemente

Verlorene Eintrittskarten werden nicht vergütet. Verlorene Abonnemente können gegen eine Gebühr von CHF 10.– wieder ausgestellt werden.

Preise Mietartikel

Mietobjekt  CHF 5.–
Mietdepot   CHF 20.–

Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Thun (BE). Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Empfang unter Telefon: 033 748 80 90 oder E-Mail: info@sportzentrum-gstaad.ch

Hallenbad / Sauna
Siehe Bestimmungen gemäß Bade- und Saunaordnung.

Privater Schwimmunterricht
Die Erteilung von Schwimmunterricht und sonstigen Kursen ist bewilligungspflichtig

 

Groupfitnesskurse - Kursbestätigung und Zahlung des Kursgeldes:

Alle Groupfitnesskurse und Erwachsenen Schwimmkurse finden ab 3 Teilnehmern statt. Die Anmeldung ist erforderlich. Abmeldungen müssen mindestens einen halben Tag vor Beginn des Kurses erfolgen (bis 13.00 Uhr für Abendkurse bzw. 19.00 Uhr für Morgenkurse). Bei zu später Absage wird die Lektion verrechnet. Dies gilt auch für Inhaber einer Punktekarte, eines Monats- oder Jahresabonnements.

 

Kursorganisation

Aus organisatorischen Gründen behält sich das Sportzentrum vor, Kurse zeitlich zu verschieben oder zusammenzulegen. Fällt eine Kursleitung aus, kann das Sportzentrum einen Kursleiterwechsel vornehmen oder eine Stellvertretung einsetzen. Um die Kurse unter optimalen Bedingungen durchführen zu können, wird für jedes Angebot eine minimale und eine maximale Teilnehmerzahl festgelegt. Bei ungenügender Teilnehmerzahl wird der Kurs in der Regel nicht durchgeführt.